Sterbehilfe in Heimen, aus der Sozialkommission

Der Stadtrat will die Sterbehilfe in den Alterszentren regeln. Ab Juli 2012 soll es möglich sein, dass Bewohner von städtischen Betagtenheimen mit Hilfe einer Selbsthilfeorganisation Suizid begehen. Der Luzerner Stadtrat sieht dafür eine Regelung vor. Diese schreiben unter anderem vor, dass die Urteilsfähigkeit und die Tatherrschaft des Suizidwilligen eindeutig festgestellt werden müssen, dass die suizidwillige Person an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Krankheit leiden muss und dass der Suizidwunsch trotz bestmöglicher Pflege und medizinischer Betreuung dauerhaft anhalten muss.

Ausschlaggebend für die Regelung ist auch das Bedürfnis der Alters- und Pflegezentren nach einer allgemeingültigen Regelung. «Die Heime haben mit der Regelung einen Leitfaden, wie sie mit dem Thema Sterbebegleitung umgehen sollen. Im Zentrum bleibt dabei die Selbstbestimmung der Betroffenen», sagt etwa Jules Gut, Grossstadtrat der Grünliberalen Partei.

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